Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
§1 Allgemeines
§2 Miete
§3 Zahlungsbedingungen
§4 Nutzung
§5 Studio und Räumlichkeiten
§6 Eigentumsvorbehalt
§7 Haftung
§8 Urheberrecht
§9 Recht
§10 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung
§11 Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen von Andreas Weitzel – ART-Obscure (nachfolgend: ART-Obscure) an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
§1 Allgemeines
1.1) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von ART-Obscure durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen, insbesonders die Vermietung des Fotostudios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.
1.2) Sie gelten als vereinbart, mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots, durch den Kunden.
1.3) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
1.4) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne Einbeziehung aller zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von ART-Obscure.
1.5) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich bei Mietbeginn einen amtlich gültigen Lichtbildausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, für die nachträgliche Verfolgung von Zahlungsansprüchen aus dem Mietverhältnis, den vorgelegten Personalausweis zu fotokopieren oder die entnommenen Daten elektronisch zu speichern.
§2 Miete
2.1 Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
2.2 Die Benutzung vom Grundequipment, sowie Lichttechnik ist in der Raummiete enthalten.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von ART-Obscure nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
2.4 Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
2.5 Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Casting, Styling, sowie zusätzliche Requisiten, Getränke, Catering etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
§ 3. Zahlungsbedingungen
3.1) Die Miete ist vor Anmietung in bar zu entrichten.
3.2 Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen, wie in § 2.5 aufgeführt, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und ebenfalls in bar bezahlt.
3.3 Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.
§ 4. Nutzung
4.1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
4.2) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist unsere schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht erforderlich.
4.3) Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mit gemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden.
4.4) Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
4.5) ART-Obscure ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen von ART-Obscure nicht mehr vereinbar sind.
§ 5. Studio und Räumlichkeiten
5.1) Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen unmittelbar den Vermieter gemeldet werde. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.
5.2) Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung, insbesondere durch Creme- und Fettflecken, befinden, behält sich ART-Obscure vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Mieter in Rechnung zu stellen.
§ 6. Eigentumsvorbehalt
6.1) Alle von ART-Obscure vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum von ART-Obscure.
6.2) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
§ 7. Haftung
7.1 Für die vom Mieter in das Fotostudio eingebrachten Gegenstände und Requisiten (Garderobe, Instrumente, Bänder, Filme, etc.) übernimmt der Vermieter keine Haftung.
7.2 Das Betreten des Fotostudios von Personen des Mieters erfolgt ausschließich auf eigene Gefahr.
7.3 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden an dem Fotostudio sowie den mit vermieteten Geräten, Equipment und Anlagen. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter, Besucher und Models des Mieters verursacht haben, für Personen- und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Geräte und der Raumeinrichtungen sind unverzüglich zu melden.
7.4 Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
§ 8. Urheberrecht
8.1 Der Mieter ist verpflichtet, die für alle in den Räumen des Fotostudios herzustellenden Bildaufnahmen erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte auf eigene Rechnung zu erwerben.
8.2 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
8.3 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
8.4 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
8.5 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
8.6 Der Besteller eines Bildes im Sinne vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
8.7 Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber; Foto: © ART-Obscure.de des Lichtbildes genannt.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
8.8 Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 9. Recht
9.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980)
9.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§10 Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung
10.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten
( Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
10.2 Bei Aufträgen oder Bestellungen, die einen Wert von 150,- EUR überschreiten, ist eine Anzahlung durch den Auftraggeber i.H.V. mind. 30% des Auftragswertes zu leisten. Der Rechnungsbetrag ist i.d.R. bei Abholung in bar zu begleichen.
10.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
§ 11 Salvatorische Klausel
11.1 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth.
Fürth, 01.01.2010













